Hier finden Sie die aktuellen Einleitungsverfahren für Volksbegehren, Sie können zum Link Rathaus Steyr die aufliegenden Einleitungsverfahren einsehen.
Bitte nehmen Sie die Möglichkeit wahr und nehmen Sie am demokratischen Prozess Teil - verleihen Sie Ihrem politischen Willen Ausdruck!
Rathaus Steyr: https://www.steyr.gv.at/Einleitungsverfahren_fuer_Volksbegehren
Handysignatur direkt:https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
Hier können Sie sich an
- vorparlamentarische Begutachtungsverfahren
- parlamentarische Begutachtungsverfahren
- Bürgerinitiativen und Petitionen
- parlamentarische Bürgerinitiativen
- parlamentarische Petitionen
beteiligen --->
https://www.parlament.gv.at/PAKT/BEST/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/BEST/
Erklärung:
Beteiligung und Stellungnahmen
Beteiligung und Stellungnahmen
Das Begutachtungsverfahren der Ministerialentwürfe findet statt, bevor ein Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorgelegt wird, daher wird es auch als "vorparlamentarisches Verfahren" bezeichnet.
Alle aufgeforderten Institutionen und Einrichtungen können hier Stellungnahmen abgeben. Auch Stellen oder Personen, die nicht zur Begutachtung aufgefordert wurden, sind dazu berechtigt. BürgerInnen können überdies bereits bestehenden Stellungnahmen zustimmen. Mehr
Alle aufgeforderten Institutionen und Einrichtungen können hier Stellungnahmen abgeben. Auch Stellen oder Personen, die nicht zur Begutachtung aufgefordert wurden, sind dazu berechtigt. BürgerInnen können überdies bereits bestehenden Stellungnahmen zustimmen. Mehr
Seit dem 1. August 2021 haben BürgerInnen, Institutionen und Einrichtungen die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben. Die einzelnen Stellungnahmen können von BürgerInnen auch mit Zustimmungen unterstützt werden. Mehr
Parlamentarische Bürgerinitiativen werden von mindestens 500 österreichischen StaatsbürgerInnen eingebracht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie können Vorschläge für Bundesgesetze oder die Durchführung bestehender Gesetze betreffen. Mehr
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen. Im Nationalrat wird diese dem "Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen", im Bundesrat dem "Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen" zugewiesen. Mehr
Umfragen:
Derzeit keine